Kriminologie in Nordrhein-Westfalen

Das Netzwerk der Kriminologinnen und Kriminologen in Nordrhein-Westfalen


Programm Online / Anmeldungen ab sofort

4. Netzwerktagung „Kriminologie in NRW“ vom 30. bis 31. März 2023


Vom 30. bis 31. März 2023 findet unter dem Thema "Alles Krise? - Zustände, Umwege, Auswege der Kriminologie" das jährliche Netzwerktreffen „Kriminologie in NRW“ an der Universität zu Köln statt.

Die Kölner Organisatoren freuen sich, dass nun das Programm für Tagung online ist. EIne Anmeldung ist ab sofort bis zum 28.02.2023 möglich.

Informationen hierzu und zum Programm finden Sie hier.


3. Netzwerktagung „Kriminologie in NRW“ vom 4. bis 5. November 2021

Vom 4. bis 5. November 2021 fand an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW in Köln das 3. Netzwerktreffen „Kriminologie in NRW“ statt.

Im Eröffnungsvortrag „Dimensionen der Kriminologie in NRW“ untersuchte Daniela Pollich auf der Basis des im Jahr 2012 verfassten Freiburger Memorandums zur Lage der Kriminologie in Deutschland die seitdem eingetreten Veränderungen in den angesprochenen Bereichen.

In 19 Vorträgen stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktuelle Forschungsergebnisse zu verschiedenen Bereichen der Kriminologie vor, von Migration, Jugenddelinquenz, -strafrecht und -strafvollzug über Prävention, Cybercrime und racial profiling bis hin zu Sicherheitsempfinden und Clankriminalität. Daran schloss sich regelmäßig eine konstrutive und zum Teil lebhafte Diskussion.

Die Tagung bot darüber hinaus die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen, alte Kontakte zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen.


Chinesisch-deutsches kriminalwissenschaftliches Kolloquium in Münster

Vom 25. bis 27. September 2019 fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ein chinesisch-deutsches kriminalwissenschaftliches Kolloquium statt. Die von den Professoren Boers und Vormbaum organisierte Veranstaltung zum Thema „Kriminalität, Strafverfahren und Strafvollzug in der Volksrepublik China und in Deutschland“ brachte hochrangige WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen aus beiden Ländern zu einem Austausch zu aktuellen Fragen des Strafrechts und der Kriminologie zusammen.

Im Rahmen des Kolloquiums wurden in verschiedenen Panels aktuelle Fragen des materiellen und prozessualen Strafrechts, der Verbreitung, Entwicklung und Kontrolle von Kriminalität, des Strafvollzugs und des Jugendkriminalrechts thematisiert. Dabei wurden die gemeinsamen Wurzeln sowie die unterschiedliche Entwicklung beider Rechtssysteme gleichermaßen deutlich. Viele Debatten drehten sich um die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze in der Strafrechtsanwendung. Zu den für die Wissenschaft und Praxis zurzeit besonders relevanten strafrechtlichen Themen gehören Absprachen im Strafprozess, das Beweisrecht, die Unabhängigkeit des Gerichts und unbeeinflusste Gestaltung der Hauptverhandlung, der Zugang zur Strafverteidigung sowie das Spannungsfeld von Medien, Datenschutz und Strafverfahren, das sich unter anderem an in der VR China üblichen Livestreams von Gerichtsverhandlungen zeigt.

Mit Blick auf die Kriminalitätsentwicklung sind, jedenfalls nach den verfügbaren und vergleichbaren Daten der polizeilichen Kriminalstatistiken, die Kriminalitätsraten in China seit langem deutlich niedriger als in Deutschland und anderen westlichen Ländern. Dies ist auch aus Japan bekannt und insofern interessant, als in westlichen Ländern die Kriminalitätsraten seit vielen Jahren deutlich zurückgegangen sind. Mit Überwachungstechniken wie dem Social Scoring (delinquente wie nicht-delinquente soziale Abweichungen wirken sich negativ auf die soziale Teilhabe aus, z.B. Ausschluss von Schnellzugbuchungen oder Visaerteilungen) kann die geringere Kriminalität in China noch nicht zusammenhängen, da diese erst kürzlich in zunächst nur einigen Regionen eingeführt worden sind.

Zu der chinesischen Delegation gehörten Prof. Dr. HU Ming (Professor an der Zhejiang University), Ass. Prof. Dr. HUANG He (Ass. Professor an der China University of Political Science and Law), Prof. Dr. LI Bensen (Professor und Vizedirektor am Institut für Prozessrecht, China University of Political Science and Law), Prof. Dr. LONG Zongzhi (Professor an der Sichuan University), Prof. Dr. SUN Changyong (Professor an der Southwest University of Political Science and Law), Prof. Dr. XIONG Qiuhong (Chinese Academy of Social Sciences, Vizedirektorin für die Abteilung zur Justizreform am Obersten Volksgericht), Prof. Dr. ZHANG Jianwei (Professor an der Tsinghua University) und Prof. Dr. ZUO Weimin (Professor an der Sichuan University). Auf deutscher Seite nahmen neben den Professoren des kriminalwissenschaftlichen Instituts der WWU die Prof. Dr. Frieder Dünkel (Universität Greifswald), Prof. Dr. Jens Puschke (Universität Marburg), Prof. Dr. Henning Radtke (Universität Hannover, Richter am Bundesverfassungsgericht) und Prof. Dr. Sabine Swoboda (Universität Bochum) und an der Veranstaltung teil. Die Gäste besuchten eine Verhandlung am Landgericht Münster sowie und die JVA Werl, einschließlich der dortigen Sicherungsverwahrung.

Das Kolloquium wurde neben universitären Mitteln durch den Internationalisierungsfonds der WWU Münster sowie das Karina und Erich Schumann Centre for Advanced International Legal Studies an der WWU Münster unterstützt.

Erste Tagung des Netzwerks Kriminologie in NRW im März 2019 in Siegen

Vom 27. bis 29. März 2019 fand unter dem Thema „Diskurs – Praxis – Kriminalität“ in Siegen die erste, der in Zukunft jährlich geplante Tagung des Netzwerks der Kriminologinnen und Kriminologen in Nordrhein-Westfalen statt. Ausgerichtet wurde sie vom Department Erziehungswissenschaften und Psychologie der Universität Siegen unter der Leitung von Prof. Dr. Bernd Dollinger und Jun.-Prof. Dr. Dörte Negnal.

Zweck des Netzwerks ist es, die kriminalpolitische Relevanz der nordrhein-westfälischen Kriminologie zu verdeutlichen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Das diesjährige Netzwerktreffen bot für 59 Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmern die Möglichkeit zum fachlichen interdisziplinären Austausch und machte damit kriminologisches Wissen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und für die Öffentlichkeit zugänglich.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete am ersten Tag das Treffen der Mitglieder des Netzwerkes, bei dem u.a. die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Netzwerks gestellt wurden.

An den beiden folgenden Konferenztagen erhielten vor allem Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, Ergebnisse aus ihren Forschungsarbeiten zu präsentieren und mit den Netzwerkmitgliedern zu diskutieren. Insgesamt 16 Vorträge erlaubten interessante Einblicke in abgeschlossene und laufende kriminologische Forschung aus den Sozial-, Rechts-, Erziehungs- und Polizeiwissenschaften sowie aus der Psychologie und der Sozialen Arbeit. Einige Vorträge werden im Dezember 2019 in der von der DFG geförderten Online-Zeitschrift „Kriminologie – Das Online-Journal“ erscheinen.

Die nächste Tagung des Netzwerks am 26. bis 27. März 2020 wird von der Professur für Kriminologie der Universität Münster ausgerichtet.

Netzwerktreffen in Bochum am 15.06.2018

Am 15.06.2018 fand an der Ruhr-Universität Bochum das erste inhaltliche Treffen des Netzwerks Kriminologie in NRW statt. Um einen ersten Überblick über aktuelle Forschungsprojekte im Netzwerkt zu geben, stellten Prof. Dr. Klaus Boers, Prof. Dr. Frank Neubacher und Prof. Dr. Tobias Singelnstein ihre Projekte näher vor.


Kriminalität in der modernen Stadt (CrimoC)

Prof. Dr. Klaus Boers gab in seinem Vortrag einen Überblick über Befunde aus dem seit dem Jahr 2002 laufenden, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojekt „Kriminalität in der modernen Stadt (CrimoC)“. In der Studie werden die Entstehung und Entwicklung delinquenten Verhaltens im Lebensverlauf untersucht. Hierzu wurden seit 2002 über 3.000 Duisburger Schülerinnen und Schüler, die zu Studienbeginn 13 Jahre alt waren, wiederholt zu delinquenten Verhalten sowie zu persönlichen und sozialen Faktoren befragt. Anfang 2019 wird die insgesamt 13. Erhebung bei den dann durchschnittlich 30-jährigen Probanden durchgeführt.

Mit Hilfe einer solchen prospektiven Panelstudie können unterschiedliche Verläufe delinquenten Verhaltens vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter sowie deren Entstehungsbedingungen untersucht werden. Als Verlaufsgruppen ließen sich Nichttäter und gelegentliche Täter, nur im Jugendalter aktive Täter, früh abbrechende sowie persistente Intensivtäter und sogenannte „späten Starter“ beobachten. Zu den sich aus den verschiedenen Verlaufspfaden ergebenden, auch für die Praxis wichtigen Befunden gehören die Heterogenität und Veränderbarkeit delinquenter Verläufe, die Entwicklung zum Delinquenzabbruch selbst bei zunächst dauerhafter Intensivtäterschaft, die große Bedeutung sozialer Entstehungszusammenhänge sowie die negativen Auswirkungen unangemessener justizieller Interventionen.

Nach diesen Befunden sind frühere Annahmen einer generellen Kontinuität intensiver Delinquenz bis weit in das Erwachsenenalter hinein, aber auch die Vorstellung einer lediglich dualen Taxonomie von Intensivtäterverläufen (Moffitt) im Wesentlichen falsifiziert. Zum einen finden sich mehr als nur zwei relevante Delinquenzverlaufsgruppen, wobei vor allem früh abbrechende Intensivtäter und späte Starter die Kontinuitätsannahme in Frage stellen. Zum anderen bleiben selbst die Tathäufigkeiten der persistenten Intensivtäter nicht über einen langen Alterszeitraum (und schon gar nicht lebenslang) sehr hoch, sondern gehen in Deutschland schon ab dem Heranwachsendenalter, in den US-amerikanischen Längsschnittstudien ab dem frühen Erwachsenenalter deutlich zurück. Die Beobachtung, dass zumindest die Hälfte der bereits in später Kindheit hochbelasteten Täter bereits ab der Mitte des Jugendalters das delinquente Verhalten weitgehend abbrechen, relativiert schließlich die vielfach postulierte Bedeutung einer frühen Auffälligkeit für Prognosen einer lang anhaltenden Delinquenz und belegt, dass auch bei in frühem Alter Hochbelasteten ein großes präventives Potenzial für Verhaltensänderungen besteht.


Radikalisierung im digitalen Zeitalter (RadigZ)

Das Projektteam des Instituts für Kriminologie der Universität zu Köln (Bögelein, Meier, Neu-bacher) berichtete unter der Überschrift „Biografie- und Netzwerkanalyse zu Radikalisie-rungsverläufen – erste Erkenntnisse“ aus dem laufenden Projekt. Die Durchsicht der wissen-schaftlichen Literatur ist inzwischen abgeschlossen, die zehn Interviews mit Expertinnen und Experten aus Sicherheitsbehörden und Aussteigerprogrammen sind geführt. Sie ergaben für die Phänomene Islamismus und Rechtsextremismus einige Gemeinsamkeiten, insbesondere was die Rolle der Familie und des sozialen Umfeldes betrifft. Junge Menschen suchen Sinn und das Gefühl von Zugehörigkeit. Das Internet fungiert dabei als Informationsquelle und verstärkt die Hinwendung zu radikalen Sichtweisen. Als Ausstiegsmotive dominieren die Enttäuschung über die wahrgenommene Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Ei-gengruppe sowie der Wunsch nach einem bürgerlichen Leben, oft ausgelöst durch die Be-gegnung mit neuen Bezugspersonen. Die Interviews mit radikalisierten Personen konnten wegen einiger Zugangsprobleme erst zum Teil durchgeführt werden. Von 14 Interviews wur-den bislang sieben einer ersten inhaltsanalytischen Auswertung unterzogen, die die Rolle von Familie und sozialem Umfeld bestätigt. Gefühle der Entfremdung von der Gesellschaft und Diskriminierungserfahrungen sind gleichfalls von Bedeutung. Neue Partnerschaften sind häufig Anlass und Motiv für die Distanzierung von radikalen Gruppen, unter Umständen auch eine Inhaftierung.


Strafkulturen

Prof. Dr. Tobias Singelnstein und Elena Isabel Zum-Bruch stellten in ihrem Vortrag erste Ergebnisse aus dem DFG-Forschungsprojekt „Strafkulturen auf dem Kontinent – Frankreich und Deutschland im Vergleich“ vor. Zum einen wurde auf die Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung mit je 3.000 Teilnehmenden in Deutschland und in Frankreich eingegangen. In dieser wurden BürgerInnen mit Fällen leichterer und mittlerer Kriminalität konfrontiert und um ihre Einschätzung einer angemessenen Bestrafung gebeten. Durch Variationen der in den Vignetten beschriebenen Täter konnten nicht nur Vergleiche zwischen Deutschen und Franzosen sowie ebenfalls befragten RichterInnen angestellt werden. Es wurde auch untersucht, welche Einflüsse die Herkunft und die Lebensumstände der Täter auf die Straflust der Befragten ausüben.

Zum anderen wird in dem Projekt auch untersucht, welche Rolle u.a. den Medien bei der Vermittlung von punitiven Diskursen zukommt. Im zweiten Teil des Vortrages wurden hierzu die Ergebnisse aus Experteninterviews vorgestellt, die mit JournalistInnen der Print- und Fernsehmedien durchgeführt wurden. Es wurde dabei auf die Punitivitätseinstellungen der befragten JournalistInnen eingegangen, auf ihre Auffassungen, was die Aufgaben und Rolle der Medien in der Berichtserstattung zu Kriminalität, Sicherheit und Bestrafung seien, sowie auf die Erwartungen, die von verschiedenen Akteuren an sie gerichtet werden, und wie diese die Berichtserstattung beeinflussen.

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